Gesetzliche Grundlagen

Auszug aus der aktuellen Arbeitsmittelverordnung (AMVO 2000):

Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind. Zu den Arbeitsmitteln gehören insbesondere auch Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen, kraftbetriebene Türen und Tore sowie Hub-, Kipp- und Rolltore.
Benutzung im Sinne dieser Verordnung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffende Tätigkeiten wie In- und Außerbetriebnahme, Gebrauch, Transport, Instandsetzung, Umbau, Instandhaltung, Wartung und Reinigung.

In den §7 (Abnahmeprüfung) und §8 (wiederkehrende Prüfung) sind die wichtigsten Prüfungen geregelt.

Hier finden Sie die Arbeitsmittelverordnung von 2020 zum Download als PDF:

Hier finden Sie das Bundesgetzblatt (Stand 2000) zum Download als PDF: