Leistungsspektrum

Technische Prüfung

Abnahmeprüfung §7 AM-VO (Arbeitsmittelverordnung), Wiederkehrende Überprüfung §8 AM-VO, §9 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen von nachfolgenden Maschinen und Einrichtungen:

Leistungen im Überblick

Tore

Kräne

Stapler

Hebebühnen

Ladebordwände​

Bagger​

Radlader

Seilwinden

Befahranlagen

Spielplätze

Magnetpulverprüfungen (MT)

Anschlagmittel (Anschlagketten, Lasthaken, Rundschlingen etc.)

Schultafeln

Absaugungen und Lüftungsanlagen

Bohrlafetten

PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

Hebezeuge

Lastaufnahmeeinrichtungen

Hubarbeitsbühnen

IBC Tanks

Tore

Kräne

Stapler

Hebebühnen

Bagger​

Ladebordwände​

Spielplätze

Radlader

Seilwinden

Befahranlagen

Magnetpulverprüfungen (MT)

Anschlagmittel (Anschlagketten, Lasthaken, Rundschlingen etc.)

Schultafeln

Absaugungen und Lüftungsanlagen

Auszug aus der aktuellen Arbeitsmittelverordnung (AMVO 2000):

Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind. Zu den Arbeitsmitteln gehören insbesondere auch Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern, Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen, kraftbetriebene Türen und Tore sowie Hub-, Kipp- und Rolltore.
Benutzung im Sinne dieser Verordnung umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffende Tätigkeiten wie In- und Außerbetriebnahme, Gebrauch, Transport, Instandsetzung, Umbau, Instandhaltung, Wartung und Reinigung.

In den §7 (Abnahmeprüfung) und §8 (wiederkehrende Prüfung) sind die wichtigsten Prüfungen geregelt.

Hier finden Sie die Arbeitsmittelverordnung von 2020 zum Download als PDF:

Hier finden Sie das aktualisierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:

Mehr Information zur Arbeitsstättenverordnung fiinden Sie hier:

*Gemäß dem österreichischen Institut für Schule und Sportstättenbau (ÖISS) sind bei Schultafeln bis zu einem Nutzungsalter von 12 Jahren alle drei Jahre Überprüfungen durchzuführen. Bei älteren Schultafeln ist eine jährliche Inspektion vorzunehmen
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