Leistungsspektrum
Technische Prüfung
Abnahmeprüfung §7 AM-VO (Arbeitsmittelverordnung), Wiederkehrende Überprüfung §8 AM-VO, §9 Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen von nachfolgenden Maschinen und Einrichtungen:
Leistungen im Überblick
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*Gemäß dem österreichischen Institut für Schule und Sportstättenbau (ÖISS) sind bei Schultafeln bis zu einem Nutzungsalter von 12 Jahren alle drei Jahre Überprüfungen durchzuführen. Bei älteren Schultafeln ist eine jährliche Inspektion vorzunehmen



















































